Die Grunderwerbsteuer gehört zu den grössten Kostenpositionen beim Immobilienkauf. In der DACH-Region unterscheiden sich Sätze und Ausnahmen erheblich – wer gut plant, kann tausende Euro sparen.
Deutschland: 3,5 % bis 6,5 % je nach Bundesland
In Deutschland wird die Grunderwerbsteuer von den Bundesländern festgelegt. Seit der Föderalisierungsreform 2006 gibt es erhebliche Unterschiede:
| Bundesland | Satz 2026 |
|---|---|
| Bayern, Sachsen | 3,5 % |
| Hamburg | 4,5 % |
| Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
| Berlin, Hessen, Sachsen-Anhalt | 6,0 % |
| Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen | 6,5 % |
Auf einen Kaufpreis von 500.000 € bedeutet das: Bayern zahlt 17.500 €, Brandenburg 32.500 €. Dieser Unterschied kann bei der Standortwahl erheblich sein.
Ausnahmen und Gestaltung in Deutschland
- Kauf zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern: steuerbefreit
- Kauf in gerader Linie (Eltern↔Kinder): steuerbefreit
- Share Deals (Anteilskäufe): komplexe Regelungen ab 90 % Anteilsübergang
Österreich: 3,5 % Grunderwerbsteuer
In Österreich gilt ein einheitlicher Satz von 3,5 % des Kaufpreises (Gegenleistung). Hinzu kommt die Eintragungsgebühr im Grundbuch von 1,1 %. Bei Familienübertragungen gilt ein ermässigter Stufentarif nach Grundstückswert.
Schweiz: Handänderungssteuer statt Grunderwerbsteuer
Die Schweiz kennt keine bundesweite Grunderwerbsteuer. Stattdessen erheben die Kantone eine Handänderungssteuer (auch Grundstückgewinnsteuer ist separat davon):
- Zürich, Bern, Zug: keine Handänderungssteuer
- Wallis: 1 %
- Fribourg: 3 %
- Genf: 3 % + Kantons-Zulage = bis 3,3 %
- Waadt: 2,2 %
Zusätzlich kann eine Grundstückgewinnsteuer auf Gewinne aus dem Verkauf anfallen – bei der Schweiz progressiv und haltedauerabhängig. Je länger die Haltedauer, desto geringer der Steuersatz.
Gesamtbelastung Nebenkosten im Überblick
Wenn Sie alle Kaufnebenkosten zusammenzählen (Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Maklerprovision), ergeben sich:
- Deutschland: 7–15 % des Kaufpreises
- Österreich: 6–8 %
- Schweiz: 1–5 % (je nach Kanton)
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