Ohne Notar kein Immobilienkauf in der DACH-Region. Die notarielle Beurkundung ist in allen drei Ländern gesetzlich vorgeschrieben und schützt Käufer wie Verkäufer. Trotzdem wissen viele Käufer zu wenig über Kosten, Ablauf und die Tragweite der Notarunterschrift.
Schweiz: Öffentliche Beurkundung – kantonale Unterschiede
In der Schweiz ist der Kaufvertrag für Grundstücke öffentlich zu beurkunden – Voraussetzung für den Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist ein Notar oder in manchen Kantonen (z.B. Genf, Wallis) ein Staatsbeamter (Notariat). Die Kosten variieren stark:
- Zürich: ca. 0,1–0,15 % des Kaufpreises
- Bern: ca. 0,15–0,25 %
- Genf/Waadt: höhere Gebühren, da Staatsnotar
Hinzu kommen Grundbuchgebühren (ca. 0,1–0,3 %) und die kantonale Handänderungssteuer (0–3,3 %). Der Notar prüft das Grundbuch, erstellt den Kaufvertrag und überwacht den Zahlungsfluss – er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern die Rechtssicherheit.
Deutschland: Feste Notargebühren nach GNotKG
In Deutschland sind Notargebühren im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt – bundesweit einheitlich. Die Gesamtkosten (Notar + Grundbuch) betragen typischerweise 1,5–2 % des Kaufpreises.
- Beurkundung des Kaufvertrags: ca. 0,6–0,8 %
- Grundschuld-Beurkundung (für Bankkredit): ca. 0,3–0,5 %
- Grundbucheintrag: ca. 0,3–0,5 %
Ablauf in Deutschland
- Notar wählen (empfohlen von Käufer oder Verkäufer – neutral)
- Kaufvertragsentwurf mindestens 14 Tage vor Beurkundung – gesetzlich empfohlen
- Beurkundungstermin: Notar liest Vertrag vollständig vor, beide Parteien unterschreiben
- Auflassungsvormerkung im Grundbuch sichert Käufer ab
- Kaufpreiszahlung auf Notaranderkonto oder direkt nach Anweisung
- Eigentumsübergang nach vollständiger Zahlung und Grundbucheintrag
Österreich: Treuhänder statt Notar
In Österreich übernimmt häufig ein Rechtsanwalt als Treuhänder die Kaufabwicklung. Der Notar beurkundet ebenfalls, aber die Abwicklung läuft oft über Treuhandkonten von Anwälten. Kosten:
- Notargebühr für Kaufvertrag: ca. 1–2 % des Kaufpreises
- Grundbuchseintragungsgebühr: 1,1 %
- Rechtsanwalts-Treuhand: 1–2 % (wenn involviert)
Was Käufer VOR der Notarunterschrift prüfen müssen
- Grundbuchauszug vollständig lesen – Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Hypotheken (Grundbuch erklärt)
- Kaufvertragsentwurf durch unabhängigen Anwalt prüfen lassen
- Finanzierungsbestätigung der Bank liegt vor
- Übergabetermin und Zustand klar geregelt
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