Ohne Notar kein Immobilienkauf in der DACH-Region. Die notarielle Beurkundung ist in allen drei Ländern gesetzlich vorgeschrieben und schützt Käufer wie Verkäufer. Trotzdem wissen viele Käufer zu wenig über Kosten, Ablauf und die Tragweite der Notarunterschrift.

Schweiz: Öffentliche Beurkundung – kantonale Unterschiede

In der Schweiz ist der Kaufvertrag für Grundstücke öffentlich zu beurkunden – Voraussetzung für den Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist ein Notar oder in manchen Kantonen (z.B. Genf, Wallis) ein Staatsbeamter (Notariat). Die Kosten variieren stark:

  • Zürich: ca. 0,1–0,15 % des Kaufpreises
  • Bern: ca. 0,15–0,25 %
  • Genf/Waadt: höhere Gebühren, da Staatsnotar

Hinzu kommen Grundbuchgebühren (ca. 0,1–0,3 %) und die kantonale Handänderungssteuer (0–3,3 %). Der Notar prüft das Grundbuch, erstellt den Kaufvertrag und überwacht den Zahlungsfluss – er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern die Rechtssicherheit.

Deutschland: Feste Notargebühren nach GNotKG

In Deutschland sind Notargebühren im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt – bundesweit einheitlich. Die Gesamtkosten (Notar + Grundbuch) betragen typischerweise 1,5–2 % des Kaufpreises.

  • Beurkundung des Kaufvertrags: ca. 0,6–0,8 %
  • Grundschuld-Beurkundung (für Bankkredit): ca. 0,3–0,5 %
  • Grundbucheintrag: ca. 0,3–0,5 %

Ablauf in Deutschland

  1. Notar wählen (empfohlen von Käufer oder Verkäufer – neutral)
  2. Kaufvertragsentwurf mindestens 14 Tage vor Beurkundung – gesetzlich empfohlen
  3. Beurkundungstermin: Notar liest Vertrag vollständig vor, beide Parteien unterschreiben
  4. Auflassungsvormerkung im Grundbuch sichert Käufer ab
  5. Kaufpreiszahlung auf Notaranderkonto oder direkt nach Anweisung
  6. Eigentumsübergang nach vollständiger Zahlung und Grundbucheintrag

Österreich: Treuhänder statt Notar

In Österreich übernimmt häufig ein Rechtsanwalt als Treuhänder die Kaufabwicklung. Der Notar beurkundet ebenfalls, aber die Abwicklung läuft oft über Treuhandkonten von Anwälten. Kosten:

  • Notargebühr für Kaufvertrag: ca. 1–2 % des Kaufpreises
  • Grundbuchseintragungsgebühr: 1,1 %
  • Rechtsanwalts-Treuhand: 1–2 % (wenn involviert)

Was Käufer VOR der Notarunterschrift prüfen müssen

  • Grundbuchauszug vollständig lesen – Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Hypotheken (Grundbuch erklärt)
  • Kaufvertragsentwurf durch unabhängigen Anwalt prüfen lassen
  • Finanzierungsbestätigung der Bank liegt vor
  • Übergabetermin und Zustand klar geregelt

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