Eine geerbte Immobilie kann ein Segen sein – aber auch eine erhebliche Steuerbelastung. Die Erbschaftssteuerregeln in der DACH-Region unterscheiden sich fundamental. Wer vorbeugen möchte, sollte frühzeitig planen.
Schweiz: Keine Bundeserbschaftssteuer – aber Kantonssteuern
Der Bund erhebt in der Schweiz keine Erbschaftssteuer. Jedoch kennen fast alle Kantone eine Erbschafts- und Schenkungssteuer, deren Höhe stark vom Verwandtschaftsgrad abhängt:
- Direkte Nachkommen und Ehegatten: In den meisten Kantonen steuerfrei (Ausnahme: Neuenburg, Appenzell Ausserrhoden)
- Geschwister: Je nach Kanton 5–20 %
- Nicht Verwandte: Bis zu 50 % in einzelnen Kantonen (z.B. Genf)
Schwyz, Obwalden und Uri kennen gar keine Erbschaftssteuer. Zug hat sehr tiefe Sätze. Dies macht diese Kantone attraktiv für steuerliche Nachlassplanung.
Bewertung von Immobilien in der Schweiz
Die Immobilie wird zum Verkehrswert (Marktwert) bewertet. Bei selbstgenutztem Wohneigentum können kantonale Vergünstigungen gelten. Ein von der Gemeinde veranlagter Steuerwert liegt oft deutlich unter dem Marktwert – die Differenz ist kantonsabhängig.
Deutschland: Erbschaftsteuer mit hohen Freibeträgen
In Deutschland gilt das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Freibeträge je Erbfall:
- Ehegatten, eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder: je 400.000 €
- Enkel: je 200.000 €
- Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 €
Jenseits der Freibeträge gelten Steuersätze von 7–50 % je nach Steuerklasse und Höhe.
Selbstgenutzte Immobilie: Sonderregel
Erbt ein Ehegatte oder Kind eine selbstgenutzte Immobilie (Familienheim) und bewohnt sie mind. 10 Jahre, ist der Erwerb vollständig steuerbefreit – unabhängig vom Wert. Diese Regelung ist eines der mächtigsten Instrumente der deutschen Nachlassplanung.
Österreich: Keine klassische Erbschaftssteuer seit 2008
Österreich hat die Erbschaftssteuer 2008 abgeschafft. Stattdessen fällt beim Erwerb einer Immobilie durch Erbschaft oder Schenkung die Grunderwerbsteuer an, jedoch zu ermässigten Stufensätzen nach dem Grundstückswert:
- Bis 250.000 €: 0,5 %
- 250.001–400.000 €: 2,0 %
- Über 400.000 €: 3,5 %
Dazu kommt die Eintragungsgebühr von 1,1 %. Im DACH-Vergleich ist Österreich damit für Erben oft das günstigste Land.
Cross-Border-Erbschaften: Komplexe Regelungen
Wenn Erblasser und Erben in verschiedenen DACH-Ländern leben, kommen internationale Steuerübereinkommen ins Spiel. Das EU-Erbrecht (EU-Erbrechtsverordnung) gilt nur eingeschränkt für die Schweiz. Mehr dazu im Leitfaden Cross-Border Immobilien CH-DE-AT.
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