Zwangsversteigerungen gelten als Geheimtipp für günstige Immobilienkäufe. Die Realität ist komplexer: Chancen und Risiken halten sich die Waage. Wer unvorbereitet bietet, kann teuer bezahlen.

Deutschland: ZVG-Verfahren beim Amtsgericht

Zwangsversteigerungen in Deutschland werden durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und finden vor dem zuständigen Amtsgericht statt. Ablauf:

  1. Antrag des Gläubigers (meist Bank bei Hypothekenausfall)
  2. Verkehrswertgutachten durch bestellten Sachverständigen – öffentlich zugänglich
  3. Versteigerungstermin – öffentlich, jedermann kann bieten
  4. Mindestgebot: Im 1. Termin mind. 50 % des Verkehrswerts, Gläubiger kann bei unter 70 % ablehnen
  5. Zuschlag durch das Gericht = Eigentumserwerb, kein notarieller Kaufvertrag nötig
  6. Grunderwerbsteuer fällt dennoch an

Termine finden Sie auf zvg-portal.de – kostenlos und vollständig.

Besonderheiten Deutschland

Der Bieter kann das Objekt oft nicht innen besichtigen. Das Gutachten ist massgeblich – es enthält Verkehrswert, Mängelbeschreibung und Grundbuch-Lasten. Lasten in Abteilung II des Grundbuchs, die rangältere Rechte haben, gehen auf den Käufer über. Dies ist das grösste Risiko.

Österreich: Exekutionsversteigerung

In Österreich läuft das Verfahren nach der Exekutionsordnung (EO). Bieterversteigerungen vor Bezirksgerichten, ebenfalls öffentlich. Mindestgebot beim ersten Termin: 50 % des Schätzwerts. Besonderheit: In Österreich sind Zwangsversteigerungen häufig über Immobilienmakler abgewickelt (freiwillige Versteigerungen durch Kreditinstitute).

Schweiz: Betreibungs- und Konkursamt

In der Schweiz führt nicht das Gericht, sondern das Betreibungs- und Konkursamt Grundstückverwertungen durch. Ablauf:

  • Schätzungsbericht öffentlich zugänglich
  • Steigerungstermin: Mindestgebot entspricht Pfandrecht des Gläubigers
  • Keine Mindestbieterzahl, aber Zuschlag erst nach mehrwöchiger Einsprachefrist

Schweizer Zwangsversteigerungen sind seltener und weniger öffentlich beworben. Betreibungsämter listen sie auf ihrer Website.

Chancen und Risiken realistisch bewertet

Chancen

  • Kaufpreise 10–30 % unter Marktwert möglich – besonders im 2. Termin
  • Kein Makler, kein Kaufvertragsaufwand
  • Professionelle Gutachten als Due-Diligence-Basis

Risiken

  • Keine Besichtigung von innen oft möglich
  • Mietrecht: bewohntes Objekt kann nicht sofort genutzt werden
  • Grundbuch-Lasten (Wohnrechte, Niesbrauch) können übergehen
  • Umbau- oder Renovierungskosten unbekannt
  • Bieterpremium durch Emotionen (Overbieten)

Vorbereitung ist alles

Prüfen Sie vor einem Gebot: Verkehrswertgutachten vollständig lesen, Grundbuchauszug analysieren, Maximalgebot kalkulieren (inkl. Renovierungskosten und Grunderwerbsteuer). Nutzen Sie den Finanzierungsrechner und entdecken Sie reguläre Angebote parallel auf regio.immo Immobilien.